
Eine Abrechnung mit einer gesetzlichen Krankenkasse ist nur in Ausnahmefällen im Rahmen einer Kostenübernahmeerklärung möglich. Dies funktioniert in der Regel so:
1. Sie haben ein Problem und möchten dringend in psychotherapeutische Behandlung.
2. Sie finden keinen Termin bei einem "Psychologischen Psychotherapeuten" in angemessener Zeit.
3. Ein ärztlicher Psychotherapeut bestätigt Ihnen die Dringlichkeit.
In diesem Fall können Sie von der Krankenkasse verlangen, die Kosten für eine Psychotherapie zu übernehmen. Das Vorgehen ist jedoch bei den Krankenkassen unterschiedlich und Sie sollten in jedem Fall Kontakt mit Ihrer Kasse aufnehmen, um sich zu informieren.